Ein gefährliches Urteil
In einem Video-Interview mit dem Österreichischen Journalist*innen Club (ÖJC) diskutierte der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Prof. Nils Melzer,
In einem Video-Interview mit dem Österreichischen Journalisten Club (AJC) diskutierte der UN-Sonderberichterstatter über Folter, Prof. Nils Melzer, die Konsequenzen des Urteils von Bezirksrichterin Vanessa Baraitser vom 4. Januar 2021 im Schauprozess gegen Julian Assange.
Mit freundlicher Genehmigung des Österreichischen Journalist*innen Clubs ist im Folgenden das Transkript dieses Interviews dokumentiert, das am 26. Februar 2021 erstmals ausgestrahlt wurde.
ÖJC: Herr Melzer, Sie sind Sonderberichterstatter für Folter bei den Vereinten Nationen und betreuen jetzt seit mehreren Jahren den Fall Assange. Wieso sind die Vereinten Nationen so ein „zahnloser Tiger“ geworden, dass Sie Assange nicht helfen können?
Prof. Nils Melzer:Die UNO wurde nicht als „bezahnter Tiger“ kreiert. Die UNO-Mitgliedstaaten haben natürlich von Anfang an darauf geschaut, dass sie die Kontrolle behalten können. Das ist eine Organisation, die von Staaten für Staaten gegründet wurde. Und die mächtigsten Staaten der Welt sind natürlich die permanenten Mitglieder des Sicherheitsrates, und die schauen schon darauf, dass sie hier eine gewisse Kontrolle behalten.
ÖJC: Und Menschen zu helfen im Bereich der Menschenrechte, das ist dann unnötig, also nicht mehr die Aufgabe, oder wie soll ich das verstehen?
Melzer:Die UNO Charta mit ihren Pfeilern von Menschenrechten und Frieden, internationaler Sicherheit und Entwicklung, das sind natürlich die Ideale, die man anstrebt – und da ist sich auch die ganze Weltbevölkerung einig. Aber die Realität ist, dass mächtige Staaten ihre Interessen nach wie vor durchsetzen können und das auch zum Teil schamlos tun. Wenn das der Fall ist, dann ist natürlich die UNO nicht mächtiger als diese Staaten – die Realpolitik setzt sich immer noch durch.
ÖJC: Jetzt sind wir in der Realpolitik gelandet und haben mit drei realen Staaten zu tun, nämlich Großbritannien, Schweden und Australien. Allen drei Staaten sagt man nach, dass es „Rechtsstaaten“ sind, wo das Recht und Gerechtigkeit wesentliche Bestandteile sind. Das gilt im Fall Assange aber nicht, oder sind das dann keine Rechtsstaaten mehr?
Melzer:Ein Rechtsstaat ist ein Staat, wo das Recht über der politischen Macht steht und die politische Macht sich dem Recht beugen muss. Leider ist es so, dass selbst die Staaten, die im alltäglichen Rechtsverkehr, bei normalen Vertragsabschlüssen und im politischen Prozess, demokratischen sind, sobald sie ihre nationalen Sicherheitsinteressen und die grundlegenden wirtschaftlichen Interessen bedroht sehen, dann funktioniert der Rechtsstaat dort leider auch nicht. Da darf man sich keine Illusionen machen. Das ist jetzt keine Frage von Schweden, Großbritannien, USA oder Australien oder welche Staaten auch immer.
Es gibt, glaube ich, keinen Staat, wo die Rechtsstaatlichkeit wirklich funktioniert, wenn die nationalen Sicherheitsinteressen irgendwo berührt werden und die Regierungen das Gefühl haben, sie werden bedroht. Das sind alles Rechtsstaaten – wenn Sie einen alltäglichen Kaufvertrag haben, einen Mietvertrag oder eine Scheidung –, das wird natürlich völlig korrekt nach Recht und Gesetz abgehandelt.
Wir sehen im Fall Assange und auch in anderen Fällen: Wenn die Staaten ihre grundlegenden Interessen bedroht sehen, dann funktioniert der Rechtsstaat nicht mehr.
ÖJC: Es gibt einen Auslieferungsvertrag zwischen den USA und Großbritannien, können Sie uns erklären, was darin vertraglich festgehalten ist. Dürfte es im Fall Assange gar keinen keine Auslieferung geben?
Melzer:Julian Assange sitzt im Moment in Auslieferungshaft in Großbritannien. In den USA gibt es gegen ihn 18 Anklagepunkte. 17 Punkte davon beziehen sich auf so genannte Spionage. Was hier als Spionage betitelt wird, ist allerdings einfach die Veröffentlichung von geheimen staatlichen Dokumenten der USA, also das, was investigative Journalisten berufsmäßig alltäglich tun. Assange hat die Dokumente ja auch nicht gestohlen, er hat sie von der Whistleblowerin Chelsea Manning bekommen, die damals die Zugangsberechtigung zu diesen Dokumenten hatte, selbst aber ihre Geheimhaltungspflicht verletzte, indem sie das Material an Wikileaks herausgab.
Die USA verlangt die Auslieferung von Assange für so genannte Spionage. Spionage ist ein klassisches politisches Delikt. Also selbst, wenn es Spionage wäre, was es aber natürlich nicht ist – es ist ja reine Veröffentlichungsarbeit und journalistische Arbeit –, selbst dann wäre es ein politisches Delikt und der Auslieferungsvertrag zwischen Großbritannien und den USA verbietet Auslieferungen für politische Delikte ausdrücklich. Das ist schon mal ein Grund, warum er nicht ausgeliefert werden dürfte. Der zweite Grund ist, dass er nichts Strafbares gemacht hat. Die Veröffentlichung von Geheimdokumenten, die ihm freiwillig von einer Whistleblowerin übergeben worden sind, das ist ja von Assange nicht illegal, das machen Journalisten jeden Tag, Was er veröffentlicht hat, das war ja ganz klar im öffentlichen Interesse. Es sind Beweise für Kriegsverbrechen, Beweise für Korruption – auch das ist keine Straftat. Das ist die zweite Bedingung: Was er gemacht hat, müsste auch in Großbritannien strafbar sein, dass er überhaupt ausgeliefert werden könnte. Die dritte und absolute Barriere gegen seine Auslieferung ist, dass man selbst einen schweren Straftäter nicht an ein Land ausliefern darf, wo er der Folter oder anderen Menschenrechtsverletzungen ausgeliefert sein könnte. Dass Assange in den USA einen fairen Prozess bekommen könnte, ist praktisch ausgeschlossen. Selbst die amerikanische Seite hat im Prozess zugegeben, dass die Haftbedingungen, denen er ausgesetzt würde, die sogenannten „Special Administrative Measures“ sind. Diese werden zu Recht von Amnesty International, mir selbst, meinen Vorgängern und allen Menschenrechtsorganisationen von Rang und Namen äquivalent mit Folter bezeichnet. Man dürfte ihn schon aus diesem Grund nicht ausliefern. Es gibt noch weitere Gründe: Assange wurde in der ecuadorianischen Botschaft permanent überwacht. Gespräche mit seinen Anwälten wurden von einem Geheimdienst aufgenommen und den USA zugespielt – das ist eine schwere Verletzung des Anwal tsgeheimnisses – was den Prozess unheilbar willkürlich macht. Damit hätten wir schon einen vierten Grund, warum er nicht ausgeliefert werden kann.
ÖJC: Und warum hat die Richterin dann diese Urteile gefällt? Sie hat ihn ja quasi „in allen Punkten schuldig gesprochen“.
Melzer: In diesem Prozess ging es darum, festzustellen, ob Gründe für die Auslieferung vorliegen. Die Schuldfrage würde dann vor einem amerikanischen Gericht gestellt.
Die amerikanische Logik, die grundsätzliche Kriminalisierung des investigativen Journalismus als Spionage, wurde nun von der Richterin in London bestätigt. Sie hat dann noch erklärt, das wäre sogar in GB unter dem so genannten „Official Secrets Act“ genauso strafbar. Auch das Argument des politischen Delikts hat die Richterin ausgeschlossen. Das ist völlig unrealistisch – es ist absolut klar, dass es hier um politische Motivation geht. Sie meinte sogar, das Verbot der Auslieferung für politische Delikte sei nicht anwendbar. Das ist ein juristisch nicht haltbares Argument.
Es gibt den sogenannten „Extradition Act“ – das britische Gesetz, und dieser Act schließt Auslieferungen für politische Delikte nicht aus. Die Richterin hat da juristische Akrobatik hingelegt und gesagt, das Gesetz sei für das nationale Gericht bindend und der Staatsvertrag nur auf internationaler Ebene. Das war ein missbräuchliches Argument, um ein ganz klares Verbot für Auslieferung bei politischen Delikten zu umgehen. Sie hat die ganze Logik durchexerziert, alles bestätigt und einen Präzedenzfall etabliert, dass im Grundsatz jeder, der geheime Information der USA veröffentlicht, wegen Spionage ausgeliefert werden kann.
Die Richterin hat da „juristische Akrobatik“ hingelegt und gesagt, das Gesetz sei für das Gericht bindend und der Staatsvertrag nur auf internationaler Ebene, er könne aber nicht für das nationale Gericht angewendet werden. Das war ein missbräuchliches Argument, um irgendwie um diesen Staatsvertrag herumzukommen und ein ganz klares Verbot für Auslieferung bei politischen Delikten zu umgehen. Sie hat die ganze Logik durchexerziert, alles bestätigt und einen Präzedenzfall etabliert, dass im Grundsatz jeder, der geheime Information der USA veröffentlicht, wegen Spionage ausgeliefert werden kann und sich auch wegen politischer Motivation nicht verteidigen kann. Am Schluss hat sie dann die Auslieferung abgelehnt – aus keinem der rechtliche Gründe, die ich vorher erklärt habe, sondern sie hat einfach gesagt: aus medizinischen Gründen. Vereinfacht gesagt: Julian Assange sei psychisch krank, deshalb habe er eine Tendenz zum Selbstmord und die Gefahr, dass er unter den Haftbedingungen der Amerikaner Selbstmord begehen würde, sei sehr hoch. Sie hat aber nicht gesagt, das da irgendetwas „krank ist“ an den Haftbedingungen, sondern, dass das eine Krankheitserscheinung bei Assange ist, was ja ihn pathologisiert. Nur deshalb wurde die Auslieferung dann abgelehnt.
Das sieht auf den ersten Blick zwar wie ein Sieg für Julian Assange und die Pressefreiheit aus, ist es aber überhaupt nicht – im Gegenteil. Es ist ein sehr, sehr gefährliches Urteil, weil es eben den ganzen Präzedenzfall etabliert und besagt, rechtlich wäre er auslieferbar, im Prinzip ist das alles strafbar, im Prinzip ist alles Spionage und im Prinzip kann er sich auf der Grundlage von öffentlichem Interesse oder politischer Motivation nicht verteidigen. Das ist alles in Stein gehauen und Großbritannien liefert ihn jetzt eben nicht aus, weil er krank ist. Das ist natürlich eine Falle! Das heißt, dass Assange nicht in Berufung geht, er möchte ja nicht ausgeliefert werden, also werden seine Anwälte keine Berufung gegen das Urteil einlegen, sondern nur die Amerikaner. Und wenn die Amerikaner Berufung einlegen, muss sich das Berufungsgericht, also der High Court, nur mit dem befassen, was die Amerikaner kritisieren. Und die kritisieren natürlich nur das Argument, dass er aus medizinischen Gründen nicht auslieferbar ist. Und sie können dann sagen; Ja, wir werden die Haftbedingungen für ihn anpassen, wir geben Garantien, dass er Zugang zu spezialisierten Ärzten bekommt, dass er nicht in Isolation ist usw. Dann kann das Berufungsgericht sagen: In dem Fall fällt der Grund, warum man er nicht ausgeliefert werden kann, weg, und wir können jetzt trotzdem ausliefern. Sie müssen keine der anderen Fragen mehr beurteilen und ich denke, das war das Ziel. Deshalb ist es jetzt, wo die Amerikaner Berufung eingelegt haben, wichtig, dass die Anwälte von Assange weitsichtig genug sind, um Gegenberufung einzulegen. Also nicht den Endentscheid hinterfragen, aber die Begründung. Dass sie sagen, es gäbe noch mehrere Gründe, warum er nicht ausgeliefert werden kann, die dann auch vom Berufungsgericht hinterfragt werden müssen. Sonst könnte dieser temporäre Sieg sich sehr schnell in eine vernichtende Niederlage umkehren.
ÖJC: Eine Aufgabe eines Staates ist doch aber auch, seine Staatsbürger zu schützen – im Prinzip. Das macht Australien überhaupt nicht, oder?
Prof. Nils Melzer: Ich persönlich habe bei Australien nicht interveniert, weil ich Sonderberichterstatter für Folter bin. Ich kann nur bei den Staaten intervenieren, die ich für seine Misshandlungen verantwortlich halte und das würde ich bei Australien jetzt nicht sagen. Aber, sie haben sicher eine moralische Verpflichtung, die eigenen Staatsbürger zu schützen und da sieht man schon, dass Australien nur der „Große Abwesende“ ist – und zwar im wortwörtlichen Sinne.
Für die Australische Botschaft, die Australian High Commission in London, waren im Gerichtssaal jeweils drei Sitze reserviert, die blieben aber leer. Die Australier haben nie an den Anhörungen teilgenommen, waren offensichtlich nicht interessiert. Australien ist mit den USA und mit Großbritannien eng alliiert, sie sind auch in der Geheimdienst-Kooperation „Five Eyes“ gemeinsam mit Kanada, USA, Großbritannien und Neuseeland. Sie arbeiten sehr eng zusammen und betrachten WikiLeaks sehr kritisch. Eigentlich wären sie sehr froh, wenn Assange aus dem Verkehr gezogen würde.
ÖJC: Wir hatten in Österreich Ende Februar 2020 einen Entschließungsantrag, den das Parlament einstimmig angenommen hat, um sich für Julian Assange einzusetzen. Er war die Folge der Europarats Resolution. Der ÖJC hat die Forderung mehrmals wiederholt und sich damit an die österreichische Bundesregierung gewendet. Macht es überhaupt Sinn, wenn sich andere europäische Staaten jetzt in diesem Fall engagieren – zum Beispiel mit dem Angebot eines humanitären Visums?
Melzer:Wir haben hier zwei der mächtigsten Staaten der Welt, die Assange verfolgen und ihn „stillegen“ wollen. Man muss realistisch sein, wieviel Staaten erreichen können, die vielleicht eben nicht diesen Einfluss haben. Ich denke, dass die Bereitschaft der Regierungen immer sehr begrenzt sein wird, offen konfrontativ zu werden und Großbritannien oder die USA mit diesen Verletzungen des Völkerrechts direkt zu konfrontieren. Natürlich aber gibt es auch diese gesichtswahrenden Lösungen wie das humanitäre Visum, das origes Jahr im Februar von der Schweiz initiiert worden ist – vom Kanton Genf. Sie wollte Assange ein humanitäres Visum erteilen und hatte das auch bei der Schweizerischen Bundesregierung und dem Bundesrat in Bern beantragt. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Schweizer Regierung bereit wäre, dieses Visum zu gewähren, wenn jetzt Großbritannien und die USA mit dem neuen Präsidenten Biden an einer gesichtswahrenden Lösung interessiert wären. Sie könnten sagen: Wir müssen den Rechtsfall nicht beurteilen, wir müssen ihn nicht freisprechen, wir müssen ihn aber auch nicht schuldig sprechen, wir können ihn einfach aus humanitären Gründen entlassen, weil es ihm gesundheitlich zu schlecht geht und er schon viel zu lange in Gefangenschaft ist. Man könnte eine Sprachregelung finden, um ihn – ohne über Schuld oder Unschuld zu urteilen –, in ein anerkanntes neutrales Land zu bringen, wie eben in die Schweiz, die diese lange Tradition hat. Der Kanton Genf würde ihn dann mit einem Aufenthalt im Universitätsspital in Genf gesundheitlich rehabilitieren und von dort aus kann er dann irgendwann in sein Heimatland zurückkehren, wenn Gras über die Sache gewachsen ist.
Solche Lösungen sind natürlich denkbar, aber dann müsste vor allem die neue amerikanische Regierung eine Hand dazu bieten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass das denkbar ist und dort sehe ich das große Potenzial der anderen Regierungen, – dass sie das nicht offen konfrontativ verfolgen, sondern hinter den Kulissen mit ihren diplomatischen Kontakten diese Regierungen überzeugen, dass es jetzt an der Zeit ist, eine Lösung zu finden.
Die Strafverfolgung von Assange war eindeutig ein Fehler, der von der Trump-Regierung initiiert worden war. Mit Biden kommt ein Vertreter der „alten Schule“ wieder ins Weiße Haus, die ja eigentlich Assange nicht verfolgen wollte – gerade wegen der Pressefreiheit. Das war ja das Credo der Obama-Administration. Wenn Biden dem treu bleibt und vielleicht auch sieht, dass er jetzt eine Chance hat, die Berufung zurückzuziehen und das Strafverfahren einzustellen, sodass hinter den Kulissen ein Gentlemans-Agreement mit Assange getroffen wird, könnte eine Lösung wie ein humanitäres Visum richtungsweisend sein.
ÖJC: Es wird vermutlich ein Spiel sein zwischen den Geheimdiensten – Sie haben uns die fünf großen genannt, die zusammenarbeiten und Interesse haben, dass sowas nicht wieder auftaucht – und den politischen Administrationen. Also, wenn man jetzt liberalere Biden-Administration anschaut – wird das ein Kampf zwischen der Biden-Administration und dem Geheimdienst?
Melzer:Ich kann mir gut vorstellen, dass dort jetzt Diskussionen stattfinden. Man darf sich keine Illusionen machen. Auch Präsident Obama war in Bezug auf Informationsfreiheit kein guter Präsident. Kein Präsident hat so viele Whistleblower verfolgt wie Obama – und auch so hart. Er hatte eine Nulltoleranz für diese Leaks. Gleichzeitig hat er auch niemanden verfolgen lassen, der dieser schwersten Kriegsverbrechen überführt worden ist. Niemand der Folterer der CIA wurde verfolgt, die „Collateral Murder“-Verantwortlichen wurden nicht verfolgt – die Obama-Administration hat hier schon eine problematische Spur hinterlassen. Ich denke, davon wieder abzukommen und zu sehen, dass genau die Straflosigkeit solcher Gewaltverbrechen vielleicht mit verantwortlich ist für solch unmenschliche Szenarien, wie wir es bei George Floyd dann gesehen haben, den die Polizei öffentlich schamlos erwürgt hat, ohne irgendwie mit der Wimper zu zucken … Ich denke, dass die Amerikaner den Weckruf bekommen haben. Sie müssen jetzt dafür sorgen, dass solche Verbrechen verfolgt werden und sollten eigentlich den Whistleblowern dankbar sein, dass sie diese schmutzigen Geheimnisse an die Öffentlichkeit bringen, damit sie aufgearbeitet werden können und natürlich sollten sie einem Mann wie Assange dankbar sein für seine Arbeit.
Letztlich muss man auch fairerweise sagen, es gibt legitime Vorbehalte gegenüber gewissen Whistleblower-Aktivitäten. Man kann auch eine zivilisierte Diskussion darüber führen, aber gleichzeitig muss klar sein: Der Rechtsstaat ist nicht verhandelbar. Und der Rechtsstaat verlangt, dass schwere Verbrechen auch und gerade von Behörden verfolgt werden. Dazu haben natürlich Assange und die Whistleblower einen großen Beitrag geleistet und der muss geschützt sein.